Beratung
Die gesetzlichen Gebühren betragen maximal 190,00 € zzgl. USt und ggfs. Auslagenpauschale für Verbraucher, § 34 Abs. 1 RVG.
Abweichende Gebühren können im Falle einer Gebührenvereinbarung entstehen.
Vertretung
Zivilrecht
Die Kosten der zivilrechtlichen Vertretung sind abhängig von dem zugrunde liegenden Wert der Streitigkeit,
dem sog. Gegenstands- oder Streitwert. Je höher der Wert der Streitigkeit, desto höher die anfallenden anwaltlichen
Gebühren und auch Gerichtskosten.
Der Gebührenwert steigt nicht statisch aufgrund der degressiven Gebührentabelle nach dem RVG -
je höher der Wert, desto weniger Gebühren entstehen proportional.
Sozial- und Sozialversicherungsrecht
In diesem Rechtsgebiet sind die Gebühren nach dem RVG nach oben hin in aller Regel begrenzt (sog. Betragsrahmengebühren),
ungeachtet, um was für eine Streitigkeit es sich handelt und wie hoch ihr Gegenstands- oder Streitwert ist.